Pro Asyl, Pressevorinformation,
26.01.2004
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger
Tötung angeklagt
Prozessbeginn am 2. Februar 2004
Am Montag, den 2. Februar 2004, haben sich drei Beamte des Bundesgrenzschutzes
vor dem Frankfurter Amtsgericht wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung
bei einer Flugabschiebung zu verantworten. Der sudanesische Staatsangehörige
Aamir Ageeb war am 28. Mai 1999 bei einer Abschiebung vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen
zu Tode gekommen. Von Seiten des BGS waren bei der Abschiebung eine Vielzahl
von Zwangsmitteln - von Fesseln bis zum Motorradhelm - eingesetzt worden.
Der bereits zweite Todesfall während einer Abschiebung vom Frankfurter
Flughafen - nach dem Tode des Nigerianers Kola Bankole im Jahre 1994 - hatte
großes Aufsehen erregt. Flugabschiebungen waren daraufhin von Seiten des
BMI zeitweilig ausgesetzt worden. Kritisiert wurde von Seiten verschiedener
Nichtregierungsorganisationen und der Medien der lange Zeitraum, der zwischen
der Tat und der Terminierung der Hauptverhandlung verging.
Der Prozess beginnt am 2. Februar 2004 um 9:00 Uhr
im Amtsgericht Frankfurt am Main,
Gerichtsgebäude E, Raum 11.
Mehrere Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen werden den Prozess
beobachten. In einer gemeinsamen Presseerklärung werden sie sich am Donnerstag,
dem 29. Januar 2004, zur Vorgeschichte des Prozesses äußern.
gez. Bernd Mesovic
Referent
Rückfragen unter der Tel. 069/230688